Leserbrief AEZ Hausarztmodell

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Leserbrief zum Artikel “Neuer Vertrag setzt auf qualifizierte Hausärzte” vom 14.2.05 (Ärztezeitung)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem Artikel wird über neue Verträge hausarztzentrierter Modelle nach
§ 73B SGB V berichtet. Der Hinweis auf Nordwürttemberg ist leider falsch. Soeben wurde in der KV Baden-Württemberg von der Vertreterversammlung und dem Vorstand die landesweite Einführung des „Nordwürttemberg-Vertrages“ beschlossen. Dieser ist eine hausarztbasierte Versorgung und kein Primärarztmodell! In diesem Vertrag wird dem Hausarzt eine zentrale Rolle in der Betreuung der Versicherten zugewiesen (Lotse). Hierbei übernimmt der Hausarzt nicht nur die normale Behandlung seiner Patienten, sondern koordiniert und steuert auch die fachärztliche Tätigkeit sowie die Behandlung vor und nach einem Klinikaufenthalt. Im Gegensatz zu anderen Hausarzt-/Primärarztmodellen kann der Patient bei für ihn eindeutigen Fällen, z. B. etwa Rückenschmerzen oder Ohrenschmerzen, direkt den entsprechenden Facharzt aufsuchen.

Der Hausarzt konsultiert bei geplanten stationären Aufnahmen zuvor den entsprechenden Facharzt, um unnötige stationäre Aufenthalte zu vermeiden: dies nach dem Prinzip ambulant vor stationär.

Frau Ministerin Ulla Schmidt hat in einem Schreiben an Herrn Dr. W. Baumgärtner im Dezember 2004 diesen Vertrag sehr gelobt und als wegweisend bezeichnet.

Ganz entscheidend ist, dass mit den Verträgen des BDA mit den Ersatzkassen Primärarztsysteme in Deutschland eingeführt werden. Diese beenden die freie Arztwahl für die Versicherten und spalten die Ärzteschaft! Deshalb ist für die Fachärzte der Beschluss in Baden-Württemberg ein wichtiges Zeichen in schwierigen Zeiten.

Vielen Dank für die Veröffentlichung.

Dr. M. P. Jaumann

1. Vorsitzender HNO-Berufsverband

hier geht es zum Artikel in der Ärztezeitung


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