Leserbrief „Rentabilität der gesetzlichen Rente

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Leserbrief zu Artikel „Rentabilität der gesetzlichen Rente läßt zu wünschen übrig“ vom 8.10.05 in der FAZ

Doppelbesteuerung für Selbständige und Freiberufler durch das Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz, eine neue Steuer der rot-grünen Bundesregierung, gefährdet den Mittelstand. Durch die Doppelbesteuerung ergeben sich erhebliche Beeinträchtigungen für Selbständige und Freiberufler.

Ein verheirateter niedergelassener Arzt zahlt derzeit etwa 12.000 bis 20.000 Euro im Jahr in die Ärzteversorgung ein, um seine zukünftige Altersrente zu sichern. Pro Jahr ist derzeit ein Betrag von maximal 10.000 Euro für Versorgeaufwendungen vom Freiberufler (Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Künstler etc.) steuerlich bei der Einkommenssteuererklärung anrechenbar. Bei den meisten wird dieser Betrag zu großen Teilen durch Lebensversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherungen aufgezehrt. Daraus folgt, dass je nach Situation des Freiberuflers ein Betrag von 5.000 bis 15.000 Euro aus versteuertem Geld für die zukünftige Rente „einbezahlt“ wird.

Nach dem jetzt von der Bundesregierung – aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung von Renten und Pensionen – beschlossenen Alterseinkünftegesetzes mit Einführung einer neuen Steuer, werden die zukünftigen Renten-Auszahlungen dem jeweiligen persönlichen Steuersatz unterworfen.

Im Jahr 2005 wird die monatliche Rente von z. B. 2.500 Euro (bei 30 Prozent Steuersatz) mit 375 Euro neuer und zusätzlicher Steuern belegt. Dies entspricht einer Minderung der Rente von 15 Prozent!

Hinzu kommt, dass diese Rente – wie oben ausgeführt – zu großen Teilen aus versteuertem Geld aufgebaut wurde. Ob diese Zweitbesteuerung im Sinne des Gerechtigkeitsanspruchs des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist? Aus meiner Sicht ist dieser Sachverhalt ungerecht und rechtswidrig, verletzt das Prinzip des Vertrauensschutzes und muss deshalb dringend überprüft werden. Da die Bundesregierung entsprechende Kritik nicht berücksichtigte, werden dies nun Rechtsanwälte und Gerichte tun müssen.

Dr. med. Michael P. Jaumann

HNO-Arzt

1. Vorsitzender HNO-Berufsverband

Mitglied im Vorstand des Landesverbands der Freien Berufe Ba-Wü
 

10.10.05

Hier geht es zum Artikel in der FAZ


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