Drohende Strangulierung der ambulanten Medizin

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Gesundheitspolitik

 

 

Drohende Strangulierung der ambulanten Medizin in der Arztpraxis

Pläne für das Gesundheitsreformgesetz 2000 lassen massive Eingriffe befürchten

 

 

Von Dr. med. Michael P. Jaumann

 

 

Einleitung

Die seit einigen Wochen von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2000 bereiten offensichtlich auch den für die Gesundheitspolitik Verantwortlichen in der Koalition und im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Probleme. Diverse Papiere aus dem BMG und Äußerungen in der Öffentlichkeit (Ministerin A. Fischer, Staatssekretär E. Jordan) lassen befürchten, daß unter dem Dach eines Globalbudgets die Interessen des Krankenhauses, gestützt durch öffentliche Arbeitgeber, Gewerkschaften, Regional- und Landespolitiker wesentlich stärker gewichtet werden, als die Interessen der 110.000 freiberuflichen mittelständischen Kleinunternehmer "Arztpraxis" mit ihren 440.000 Mitarbeitern.

Es muß aufgrund der bisher bekannt gewordenen Textentwürfe zum Gesundheits-Reform-Gesetz 2000 befürchtet werden, daß zunehmend mehr Geldmittel in den stationären Bereich fließen (Abb. 1), obwohl in den letzten Jahren vermehrt Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich verlagert wurden. Dies wird zu einer Auszehrung und Strangulierung der ambulanten ärztlichen Versorgung und zum Konkurs mancher Praxis führen – eine Entwicklung, die den Vorstellungen mancher Krankenkasse entgegenkommt! Nach Meinung von Herrn Hermann Rebscher, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen (VdAK/AEV), haben wir 30% zuviel Arztpraxen in Deutschland.

 

 

Positivliste gefährdet
Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie

Die geplante Positivliste für Arzneimittel war Thema eines Gesprächs im BMG mit Vertretern der Chemiegewerkschaft und Betriebsräten aus der Pharmaindustrie. Das Vorstandsmitglied der IG Bergbau, Chemie und Energie, Fritz Kollorz, zuständig für die Gesundheitspolitik seiner Gewerkschaft, war mit den anderen Beteiligten einig, daß eine solche Positivlistenicht erforderlich sei. Sie bedeute eine unnötige Reglementierung der Arzneimittelversorgung, und sei zudem ein großes Risiko für die 130.000 Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie. Herr Staatssekretär Erwin Jordan (BMG) zerstreute die Sorgen, indem er erklärte, daß die Positivliste nicht schon zum Januar 2000 komme, sondern zu einem späteren Zeitpunkt.

 

 

Positivliste zur Entlastung

Von Ärzten und Krankenkassen nötig

Die Positivliste wäre von besonderer Wichtigkeit, um die Krankenkassen finanziell zu entlasten und um die tagtäglich stattfindenden Rationierungsdiskussionen in den Sprechzimmern von Ärztinnen und Ärzten zu beenden.

Nachdenklich machen die juristischen Schritte seitens der Pharma-Industrie gegen die Festbetragsregelungen und die Arzneimittelrichtlinien, auch wenn diese Schritte verstehbar sind. Nicht verstehbar aber sind die Gerichtsentscheide mit den auf europarechtlichen und kartellrechtlichen Einwendungen basierenden Verboten. Solche Gerichtsentscheide drohen das sozialrechtliche System mit einer Steuerung der vertragsärztlichen Versorgung durch Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen ad absurdum zu führen. Diese Entscheide sind eine Katastrophe für die vielfachen Bemühungen um Beitragssatzstabilität und Senkung der Lohnnebenkosten.

 

 

Solidaritätsstärkungsgesetz deklassiert
Mitarbeiter in Praxen niedergelassener Ärzte u.a.

Bei den Verhandlungen und Vereinbarungen zu den stationären Pflegesätzen bzw. Krankenhausbudgets sind die tarifvertraglichen Veränderungen (Lohnsteigerung etc.) zu mindestens 50% zu berücksichtigen. Dies bedeutet im Klartext: bei Tariferhöhungen für die Mitarbeiter in Krankenhäusern muß auch das Budget für die Krankenhäuser erhöht werden. Als Begründung wird angegeben, daß künftig mit größeren Veränderungen auch der Tarifstruktur zu rechnen sei. Hier stellt sich die Frage, warum tarifvertragliche Veränderungen bzw. Lohnerhöhungen nur bei den Budgetverhandlungen für Krankenhäuser berücksichtigt werden und nicht auch bei den Budgets der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, denn Tariferhöhungen wird es hier wie dort geben. So werden die 440.000 Angestellten bei Ärzten und die anderen Mitarbeiter der freien Berufe im Gesundheitswesen (Physiotherapeuten, Hebammen, Logopädinnen etc.) zu Angestellten zweiter Klasse degradiert. Sollte hier nicht gleichgezogen werden, ist zu erwarten, daß die Zahl der Entlassungen in den Praxen weiter zunimmt.

Wie aus den oben angeführten Punkten unschwer erkennbar ist, steht die ambulante ärztliche Versorgung und die Versorgung der Heilmittelerbringer durch diese anstehende Umstrukturierung unter erheblichem finanziellen Druck. Steigende Lohnkosten werden also im ambulanten Bereich einen überproportionalen Kostendruck auf die Freiberufler ausüben.

 

 

 

Budgets:

Zusätzliche Verantwortung überfordert Krankenkassen

Bei der Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Gesundheitsreformgesetz" am 23. und 24. März 1999 standen das Globalbudget, die Krankenhausversorgung und die Verzahnung ambulant/stationär zur Diskussion. Hierbei wurde deutlich, daß die Umsetzung der zwischen den Regierungsparteien vereinbarten Eckpunkte zur Gesundheitsreform 2000 schwierig ist. So ergeben sich – wie in einem Thesen-/Problempapier aus dem BMG vom 11.März 1999 dargelegt wird – insbesondere aus der Zuweisung der alleinigen Budgetverantwortung an die Landesverbände der Primärkassen und die Verbände der Ersatzkassen Probleme (z.B. Probleme mit mangelhaftem internen controlling bei den Krankenkassen, Probleme mit den Dateien der Versicherten und dem Risikostrukturausgleich). Weiterhin wird festgestellt, daß den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) eine bisher in dieser Weise nicht im Sozialgesetzbuch (SGB V) vorhandene Verantwortung für die Steuerung der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen zugewiesen werde. Ergänzend wurde auch darauf hingewiesen, daß sich Abstimmungsschwierigkeiten aus den unterschiedlichen Zuständigkeiten für die einzelnen Budgetbereiche ergeben werden:

  • Bei der Sollvorgabe für die integrierte Versorgung handeln die Krankenkassen
    gemeinsam und einheitlich.
  • Bei der Gesamtvergütung für ambulant erbrachte Leistungen handeln die Landesverbände getrennt voneinander.
  • Bei der Gesamtvergütung für stationär erbrachte handeln die Landesverbände gemeinsam und einheitlich.



Monopol Krankenkassen

Das Monopol der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat alle Forderungen der letzten Jahre erfolgreich umgesetzt. Diese einmalige Machtposition der GKV (Tab. 1) wird durch das Gesundheits-Reform-Gesetz 2000 ermöglicht. Hier soll ein erstaunlicher, tiefgreifender Wechsel vollzogen werden: weg vom solidarisch finanzierten Gesundheitssystem, weg von der weltweit hervorragenden ambulanten Versorgung der Bevölkerung (mit freiem Zugang für jeden zu jeder Zeit) hin zu profit- und kapitalorientierter Marktbeherrschung mit Risikoselektion und Verlust der patientennahen Versorgung gemäß den Bedürfnissen der Versicherten.

Die soziale Marktwirtschaft kann und darf kein Freibrief für eine rücksichtslose Entfaltung des Marktes sein, auch wenn heute zu sehr auf eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals (Share-Holder-Value) gesetzt wird – so der Unternehmer Heinz Dürr vor wenigen Wochen. Diese Äußerung gilt in besonderem Maße auch für die Krankenkassen und das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem in Deutschland. Ob dies die "Macher" bei den Krankenkassen und im Gesundheitsministerium zum Nachdenken anregen wird?

 

 

 



Das Globalbudget

- ein trojanisches Pferd -
 

Das Globalbudget beinhaltet bisher die ambulante ärztliche Vergütung, die Arznei- und Heilmittel, sowie die Gelder für die stationäre Behandlung. Die Geldbeträge für diese Bereiche sind seit fast 10 Jahren festgeschrieben und entsprechen dem jetzt neu eingeführten Begriff "Globalbudget". Das Ausgangsvolumen des Globalbudgets wird laut Gesetz als die Summe der tatsächlichen Ausgaben für die ambulante und stationäre Krankenversorgung auf der Basis des Jahres 1998 fortgeschrieben und steigt um den Prozentsatz der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV. Als Probleme ergeben sich bei diesem Verfahren voraussichtlich:

1. Die historisch gewachsenen Ausgaben der Kassenarten (z.B. höhere Ausgaben
der Ersatzkassen) gehen in das Ausgangsvolumen ein. ( Werden somit
langfristig festgeschrieben!)

2. Bisherige Rationalisierungserfolge werden nicht berücksichtigt. (Problem im
Rahmen der Konkurrenzsituation der Kassen).
 

3. Überschreitungen der Ausgaben in Leistungen, die durch politische
Vorgaben (z.B. Wahlversprechen, neue Gesetzesinhalte) oberhalb der
Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen liegen können (z.B. im
Krankenhaus), werden nicht berücksichtigt (Problem ist, daß zwar mit strenger
Begrenzung gedroht wird, beim Krankenhaus eine teilweise Erstattung von
Leistungen oberhalb der Budgetgrenzen angedacht wird).
 

4. Das Globalbudget ist um die übrigen Ausgaben (Hilfsmittel, Kuren,
sonstige Leistungsbereiche, Fahrkosten, Geldleistungen, Verwaltungskosten) zu
erweitern, da erfahrungsgemäß die nichtbudgetierten Bereiche besondere
Anreize zur Leistungssteigerung bieten (so betragen die Ausgaben für obige
Bereiche annähernd 20 v.H. der Gesamtausgaben der GKV!). Dies
erfordere besondere vertragsrechtliche Handlungsspielräume und Vorgaben für
die Budgetverantwortlichen (Problem ist hier, daß plötzlich z.B. Verwaltungs-
kosten mit den bisherigen ambulanten und stationären Behandlungskosten in
einen Topf geworfen werden!).
 

5. Die Veränderungsrate des Globalbudgets wird jährlich vom BMG auf der Basis
von Berechnungen des MDK festgestellt und bis zum 15.September bekannt
gegeben. Es wird kein Abgleich zwischen der bekanntgegebenen und der
tatsächlichen Veränderungsrate in der Budgetperiode vorgenommen! (Problem ist
damit, daß wenn die Lohnentwicklung tatsächlich höher liegen sollte, wie die
festgestellte Rate, weniger Geld ins Globalbudget einfließt).
 

6. Die Verbände sorgen durch Verhandlungen dafür, daß die Gesamtvergütungen in
der ambulanten und stationären Versorgung um die Vergütung der
Versorgungsleistungen im Rahmen der integrierten Versorgung bereinigt werden.
Dies bedeutet, daß die Finanzmittel, welche von den Kassen im Rahmen von
Einkaufsmodellen und für die integrierte Versorgung (z.B. Praxis-Netze)
ausgegeben werden, von der jeweiligen Gesamtvergütung abgezogen werden
(Dies nennt man "Bereinigen"). In letzter Konsequenz wird das eine Auszehrung
der ärztlichen Alltagsarbeit bedeuten, da immer weniger Geld hierfür zur
Verfügung stehen wird.

Der Gedanke des Globalbudgets mit den "frei fließenden Geldströmen" nach dem Grundsatz "das Geld folgt der Leistung" wird schon im Ansatz konterkariert, wenn neue Leistungsbereiche (insbesondere solche mit großer Steigerungsdynamik : Physiotherapie, Verwaltungskosten) (Tab. 2) in diese Globalbudgets hineingepreßt werden sollen. Dies könnte im schlimmsten Fall bedeuten, daß die überproportional steigenden Verwaltungskosten der GKV ein Minus an Geld im ambulanten Sektor zur Folge haben. Was werden Versicherte und Patienten hierzu sagen?

 

 

Krankenhausversorgung
Budgets mit Schlupflöchern

Verfassungsgemäß ist bisher die Krankenhausplanung eine Angelegenheit der Länder. Sie kann daher nicht Gegenstand des Gesetzgebungsvorhabens sein. Im SGB V wird allerdings die Leistungspflicht der Kassen über die Bindung an die Krankenhausplanung der Länder geregelt. Es sollen die Krankenkassen die gesamte finanzielle Verantwortung übernehmen und an der Krankenhausplanung teilhaben. So hat Staatssekretär Jordan dieser Tage versichert, daß die Krankenhäuser in Zukunft monistisch finanziert werden, auch wenn die Verfassungsfrage schwierig sei. Die praktische Umsetzung der Monistik, bei der man die bisherigen Fördermittel der Länder in die Pflegesätze einbauen müsse, sei nicht einfach.

Diesem Beharren auf Einführung der monistischen Krankenhausfinanzierung seitens dem Bundesgesundheitsministerium steht die Meinung des neuen Vorsitzenden des Sachverständigenrates für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, Prof. Friedrich-Wilhelm Schwarz (Hannover, Gutachter für Bündnis 90/Die Grünen) entgegen: "kein Staat der OECD hat eine monistische Finanzierung seiner Kliniken verwirklicht – das hat mich schon nachdenklich gemacht". Er erwarte davon jedenfalls keinen wesentlichen Beitrag zur Einsparung von Kosten (Veranstaltung der BKK Niedersachsen, April 99).

Geplant wird unter anderem, daß die Krankenkassen auf Landesebene ein Gesamtbudget vereinbaren und die auf das Land bezogenen Bundesvorgaben in den Verhandlungen mit den einzelnen Krankenhäusern umsetzen. Es soll auch der Rechtsanspruch auf einen Mehr-/Mindererlösausgleich entfallen. Die Ausnahme – Tatbestände zur Beitragssatzstabilität der Bundespflegesatzverordnung (z.B. Veränderung der medizinischen Leistungsstruktur, zusätzliche Kapazitäten, Tariferhöhungen), sollen ebenfalls entfallen. Bei Mengensteigerungen erfolgt eine nachträgliche Prüfung der medizinischen Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung. (Hier muß gefragt werden, warum die medizinische Notwendigkeit geprüft werden muß, wenn nicht doch etwas bezahtl werden soll?)

Aus den Papieren der Bund-Länder-Sitzung und dem Text des Gesetzentwurfes st unschwer zu entnehmen, daß sowohl der Bund als auch die Länder entgegen den Absichtserklärungen der Koalitionäre und des Bundesgesundheitsministeriums die Krankenhäuser erneut erkennbar bevorzugen und "Schlupflöcher" für den Fall weiter steigender Kosten vorgesehen werden.

 

Verzahnung ambulant/stationär
Verknüpfung privatwirtschaftlicher mit gewerkschaftlich dominierter Organisation

  1. Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der
    Krankenkassen schließen Rahmenvereinbarungen über die Kriterien für die Verträge zu den integrierenden Versorgungsformen. Die KVen werden nur in so weit eingebunden, als ihnen die Integrationsverträge vorgelegt werden und die KVen diese Verträge auf ihre Vereinbarkeit mit oben genannten Rahmenvereinbarungen prüfen. Im Konfliktfall entscheidet das Schiedsamt.

    Daraus resultiert, daß bundesweite Vorgaben mit den Krankenkassen getroffen werden, denen die regionale KV nur zustimmen kann und diese quasi umsetzen muß. Ein eigenes Verhandlungsmandat der regionalen KV entfällt.
     
  2. Im Rahmen der Bedarfsplanung können die Krankenhäuser eine institutionelle
    Ermächtigung zur Teilhabe an der vertragsärztlichen Versorgung für hochspezialisierte Leistungen (nach den Kriterien Diagnosen, Fallzahlen und regionaler Bedarf) erhalten. Es soll geklärt werden, ob die ambulante Weiterbehandlung im Krankenhaus bei nicht-indizierter Einweisung praktikabel ist.

    Es ist mehr als problematisch, wenn die Institution Krankenhaus und nicht die dort tätigen Ärzte für die Behandlung von Erkrankten ermächtigt werden. Es ist mehr als problematisch, wenn geplant wird, den teuersten Bereich im Gesundheitswesen, das Krankenhaus, jetzt für ambulante Behandlungen zu öffnen und man gleichzeitig erwartet, daß keine Leistungsausweitungen und Kostensteigerungen stattfinden.

 

Entlastung der Krankenhäuser

Lösungsvorschläge

 

Um dramatische Entwicklungen bundesweit bzgl. der Krankenhausversorgung (Beispiel Berlin) zu verhindern und um eine Großzahl von Pleiten in den Praxen zu vermeiden, möchte ich folgende Lösungen vorschlagen:

  1. Die regionale Kooperation von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern ist von allergrößter Wichtigkeit, um das Überleben beider Bereiche zu sichern. Die Kooperation von Hausärzten und Gebietsärzten muß verbessert werden. Auch die angestellten Ärzte sind durch den stetigen Zeit- und Kostendruck gestresst, viel Arbeit muß in unbezahlten Überstunden erbracht werden.
     
  2. Zur Entlastung der Krankenhäuser von Bagatellfällen solllten die kassen-
    ärztlichen Vereinigungen z.B. Notfallpraxen in den Ambulanzen der Kranken-
    häuser einrichten. Dort würden dann niedergelassene Kolleginnen und Kollegen über die Notwendigkeit einer stationären Aufnahme entscheiden.
     
  3. Die kassenärztlichen Vereinigungen und die regionalen Krankenhäuser sollten sich bzgl. dem Katalog der jeweils zu erbringenden Leistungen (ambulante oder stationäre Operationen) abstimmen und Vereinbarungen hier zu treffen.

    Die Partner im Gesundheitswesen müssen sich ihrer Kompetenz und Verantwortung bewußt werden, daß seitens der Politik keine praxisgerechten Vorschläge erwartet werden können.

 

Zusammenfassung

Angesichts der in den Entwürfen zum Gesundheits-Reform-Gesetz 2000 erkennbaren "Lust am Regulieren" müssen sich die Koalitionsparteien fragen lassen, warum sie sich nicht auf die Vorgabe von Rahmenbedingungen für die Selbstverwaltungen beschränken können. Damit könnten die regionalen Selbstverwaltungen von Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen entsprechende Verträge aushandeln. Damit könnten auch unterschiedliche regionale Besonderheiten in den gewachsenen Versorgungsstrukturen berücksichtigt werden. Damit könnte auf den Aufbau einer alles überwachenden und kontrollierenden Superbehörde MDK verzichtet werden. Bisher wurde die Zusammenführung aller Daten eines Patienten und Arztes von den Datenschützern (Thema "gläserner Patient") abgelehnt.
 

Eigentlich ist Deutschland ein föderalistisch ausgerichteter Sozialstaat, in dem die regionalen Selbstverwaltungen einen hohen Stellenwert – ja fast grundgesetzähnliche Wertigkeit – haben. Im Gegensatz zu Eigenverantwortlichkeit und Selbstverwaltung stehen die derzeiten Entwicklungen der verstärkten Bürokratisierung sozialer Prozesse, der überbordenden Regulierungen, der Verrechtlichung, Zentralisierung und Monetarisierung. Diese sind zentrale gesellschaftliche Probleme. Diese müssen gelöst werden.

Gelingt uns dies nicht, wird dieser "Paradigmen-Wechsel" in unserem Gesundheitssystem die ambulante ärztliche Versorgung in freiberuflicher Organisation strangulieren und letztendiglich zerstören. Ist dies der erste Schritt hin zu einer fremdbestimmten Medizin, hin zu einer Staatsmedizin?
 

 

Dr. med.Michael P. Jaumann, HNO-Arzt
Marktstr. 25, 73033 Göppingen

 

 

Umsatz deutscher Konzerne

____________________________________

BASF 55,78

BMW 60,13

Siemens 106,93

Daimler Benz 124,05

gesetzl. Krankenkassen 250,00

Commerzbank 516,94

Deutsche Bank 1.042,96

____________________________________

in Milliarden DM (1997)

Tab. 1

 

 

 

Ausgabenentwicklung 1998 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

 

Prozentuale Veränderung je Mitglied

 GKV-West GKV-Ost GKV-Bund

Ärztliche Behandlung 1,7 1,9 1,8
Arzneimittel 5,5 1,9 4,8
Heilmittel 11,9 14,4 12,3
Krankenhausbehandlung 3,2 4,1 3,4

Verwaltungskosten GKV 5,5 4,7 5,4

Quelle: BMG


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